- Gewährleistung einer leistungsfähigen konventionellen Landwirtschaft und Biolandwirtschaft. Beide schlie- ßen sich gegenseitig nicht aus und bilden die Grundlage für die Herstellung wertvoller heimischer Agrarroh- stoffe sowie eine vielfältige und gesunde Ernährung;
- In der nächsten Förderperiode der EU ab 2020 muss eine starke erste Säule der Direktzahlungen an landwirt- schaftliche Unternehmen, unabhängig von Betriebsformen und Betriebsgröße, erhalten bleiben;
- Schaffung von Voraussetzungen, dass die Fachschulen für Landwirtschaft neben der Wirtschafter- und Meis- terausbildung auch für Quereinsteiger eine berufliche Ausbildung sowie die Fortbildung für alle Landwirte auf Fachgebieten im öffentlichen Interesse (Pflanzenschutz, Düngung, Digitalisierung …) anbieten;
- Es sind Voraussetzungen zu schaffen, dass in den Kitas und Schulen ein verbindliches Lernfeld Landwirt- schaft und Ernährung eingeführt wird und die Lehrkräfte dazu zwingend fortzubilden sind;
- Stopp dem Personalabbau in der Landwirtschaftsverwaltung;
- Rückführung der mit der Verwaltungsreform an die Landkreise übertragenen Aufgaben der Landwirt- schaftsverwaltung zur Fachberatung für Ausbildung und Sachbearbeitung für Grundstücks- und Landpacht- verkehr an das SMUL;
- Erhaltung des landwirtschaftlichen Versuchswesens im LfULG;
- Minimierung des Entzugs land- und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Ausgleichsflächen für nichtlandwirtschaftliche Zwecke sowie bessere Nutzung des Ökokontos;
- Effiziente Waldbewirtschaftung, die den Erhalt angemessener Wildtierbestände und insbesondere den zielge- richteten Abbau der Schwarzwildbestände einschließt. In diesem Zusammenhang fordern wir unter Beach- tung allgemeiner Sicherheitserfordernisse einen den konkreten Umständen entsprechenden Umgang bzw. im erforderlichen Fall eine konsequente Bejagung des Wolfes, um die Weidetierhaltung in Sachsen zu erhalten.