Weinbau 1

Für unsere Landwirtschaft

  • Gewährleistung einer leistungsfähigen konventionellen Landwirtschaft und Biolandwirtschaft. Beide schlie- ßen sich gegenseitig nicht aus und bilden die Grundlage für die Herstellung wertvoller heimischer Agrarroh- stoffe sowie eine vielfältige und gesunde Ernährung;
  • In der nächsten Förderperiode der EU ab 2020 muss eine starke erste Säule der Direktzahlungen an landwirt- schaftliche Unternehmen, unabhängig von Betriebsformen und Betriebsgröße, erhalten bleiben;
  • Schaffung von Voraussetzungen, dass die Fachschulen für Landwirtschaft neben der Wirtschafter- und Meis- terausbildung auch für Quereinsteiger eine berufliche Ausbildung sowie die Fortbildung für alle Landwirte auf Fachgebieten im öffentlichen Interesse (Pflanzenschutz, Düngung, Digitalisierung …) anbieten;
  • Es sind Voraussetzungen zu schaffen, dass in den Kitas und Schulen ein verbindliches Lernfeld Landwirt- schaft und Ernährung eingeführt wird und die Lehrkräfte dazu zwingend fortzubilden sind;
  • Stopp dem Personalabbau in der Landwirtschaftsverwaltung;
  • Rückführung der mit der Verwaltungsreform an die Landkreise übertragenen Aufgaben der Landwirt- schaftsverwaltung zur Fachberatung für Ausbildung und Sachbearbeitung für Grundstücks- und Landpacht- verkehr an das SMUL;
  • Erhaltung des landwirtschaftlichen Versuchswesens im LfULG;
  • Minimierung des Entzugs land- und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Ausgleichsflächen für nichtlandwirtschaftliche Zwecke sowie bessere Nutzung des Ökokontos;
  • Effiziente Waldbewirtschaftung, die den Erhalt angemessener Wildtierbestände und insbesondere den zielge- richteten Abbau der Schwarzwildbestände einschließt. In diesem Zusammenhang fordern wir unter Beach- tung allgemeiner Sicherheitserfordernisse einen den konkreten Umständen entsprechenden Umgang bzw. im erforderlichen Fall eine konsequente Bejagung des Wolfes, um die Weidetierhaltung in Sachsen zu erhalten.