- Gewährung einer Investitionspauschale für die Gemeinden im ländlichen Raum zur Erhöhung ihrer Eigen- verantwortung und zum Abbau der Unterschiede zwischen Stadt und Land;
- Förderung der Umnutzung und Werterhaltung von Drei- und Vierseithöfen;
- Finanziell verträgliche Gestaltung des Denkmalschutzes;
- Zügige Genehmigungen für Baumaßnahmen (4 Wochen), für den Innenbereich Übertragung der Kompetenz von den Landkreisen auf die Gemeinden.