Haus

Für unsere Dörfer

  • Gewährung einer Investitionspauschale für die Gemeinden im ländlichen Raum zur Erhöhung ihrer Eigen- verantwortung und zum Abbau der Unterschiede zwischen Stadt und Land;
  • Förderung der Umnutzung und Werterhaltung von Drei- und Vierseithöfen;
  • Finanziell verträgliche Gestaltung des Denkmalschutzes;
  • Zügige Genehmigungen für Baumaßnahmen (4 Wochen), für den Innenbereich Übertragung der Kompetenz von den Landkreisen auf die Gemeinden.